Art der Erlaubnis | Allgemeine Unterlagen* | Besondere Unterlagen | Verwaltungsgebühr |
Spielhallenerlaubnis | Alle angegebenen | Baugenehmigung oder Grundrisszeichnungen | Spielhalle 3.000 Euro |
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten | Alle angegebenen | Zusätzlich Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 GewO beantragen | Rahmen 450 Euro bis 1.800 Euro beim Sachbearbeiter zu erfragen |
Geeignetheitsbestätigung | Keine allgemeinen Unterlagen erforderlich | Aufstellerlaubnis beifügen | 100 Euro bei Gaststätten etc. |
Pfandleiherlaubnis | Alle angegebenen | Nachweis von Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro in Form von Gutenhaben oder Bankbürgschaft | 800 Euro |
Bewachungserlaubnis | Alle angegebenen sowie der Antrag auf Bewachungserlaubnis | Nachweis der erforderlichen Mittel oder Sicherheiten in Höhe von 10.000 Euro Unterrichtungsnachweis der IHK Bonn (Tel. 0228/2284-0) Nachweis der Haftpflichtversicherung Personenschäden i.H.v. 1 Mill. Euro schriftliche Benennung aller beschäftigen Personen (Namen, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Führungszeugnis, IHK-Nachweis) | 900 Euro Entscheidung über Zulassung Wachpersonal- pro Person 10 Euro
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Versteigerungserlaubnis | Alle angegebenen | Vermögens- / Kapitalnachweis über liquide Mittel über 250.000 Euro | 700 Euro |
Wegen der Komplfexität der jeweiligen Antragsverfahren wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!
* Allgemeine Unterlagen:
Ansprechpartner:
Herrr Brambach, Tel.: 02241/243-314
e-mail: frank.brambach@sankt-augustin.de
Weitere erlaubnispflichtige Gewerbe:
Maklererlaubnis (gem. § 34 c GewO)
Wer im Maklergewerbe tätig sein will, muss eine besondere Genehmigung durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises erhalten. Die notwendigen Antragsunterlagen sind jedoch bei den örtlichen Gewerbestellen erhältlich. Rechtsgrundlage: § 34 c Gewerbeordnung
Auch andere Gewerbetätigkeiten bedürfen einer Genehmigung, z.B. Abfalltransporte, Fahrlehrer, Güterkraftverkehr, Handel mit Waffen, Münzen, Wirbeltieren oder Gefahrstoffen, Personenbeförderung.
Für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist die Ordnungsbehörde der Stadt Sankt Augustin nicht zuständig. Für eine Vielzahl der oben genannten Gewerbetätigkeiten können Sie Kontakt aufnehmen mit dem Straßenverkehrsamt oder dem Amt für Polizeiverwaltung, Logistik und Ordnungsangelegenheiten des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. 02241/13 -0.